Steuerrecht

9 AZR 389/16

Aktenzeichen  9 AZR 389/16

Datum:
14.2.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2017:140217.U.9AZR389.16.0
Spruchkörper:
9. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Neunkirchen, 23. April 2015, Az: 3 Ca 1033/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Saarland, 2. März 2016, Az: 1 Sa 55/15, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 – 1 Sa 55/15 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Brühler    
        
    Krasshöfer    
        
    Zimmermann    
        
        
        
    Frank    
        
    Neumann-Redlin    
        
        

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