Steuerrecht

Anordnung der Aussetzung des Verfahrens

Aktenzeichen  8 ZB 15.480

Datum:
31.3.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 107831
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 246 Abs. 1
VwGO § 173

 

Leitsatz

Eine Aussetzung des Verfahrens kann nach Tod des Klägers auf Antrag des Prozessbevollmächtigten erfolgen. (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

M 24 K 14.2046 2014-12-11 Urt VGMUENCHEN VG München

Tenor

Die Aussetzung des Verfahrens wird angeordnet (§ 173 VwGO, § 246 Abs. 1 ZPO).

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