Steuerrecht

Ausbildungsförderung; Verbindlichkeit eines Treuhandverhältnisses

Aktenzeichen  5 B 7/09, 5 B 7/09 (5 C 2/10)

Datum:
25.1.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 27 Abs 1 BAföG
§ 28 Abs 3 BAföG
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 2. Juli 2008, Az: 1 B 97/07, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen nachträglicher Divergenz zuzulassen.
2
Das Oberverwaltungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass eine treuhänderische Bindung ausbildungsförderungsrechtlich unbeachtlich sei (vgl. UA S. 7 f. in Abweichung von den Urteilen vom 4. September 2008 – BVerwG 5 C 30.07 und BVerwG 5 C 12.08 -, wonach zivilrechtlich wirksam zustande gekommene und auch nachgewiesene (verdeckte) Treuhandabreden ausbildungsförderungsrechtlich beachtlich sind).

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