Aktenzeichen X B 183/12
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Leitsatz
NV: Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sogenannte “Zeitreihenvergleich” eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.
Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 26. Juli 2012, Az: 4 K 2071/09 E,U, Urteil
Gründe
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1. Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. “Zeitreihenvergleich” eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.
2
2. Im Übrigen ergeht der Beschluss gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative FGO ohne Begründung.