Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  1 BvR 921/19

Datum:
22.8.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190822.1bvr092119
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 21. November 2018, Az: I ZR 154/16, Beschlussvorgehend BGH, 19. April 2018, Az: I ZR 154/16, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Wiedereinsetzungsantrag ankäme.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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