Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  2 BvR 2604/09

Datum:
20.10.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101020.2bvr260409
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 21. September 2009, Az: VI B 31/09, Beschlussvorgehend FG Nürnberg, 19. Februar 2009, Az: 6 K 1859/2008, Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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