Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  1 BvR 2301/10

Datum:
14.10.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20101014.1bvr230110
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 1. Juli 2010, Az: V B 62/09, Beschlussvorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 20. April 2009, Az: 16 K 393/08, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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