Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 21 Abs 1 S 1 TierSchG idF vom 17.12.2018 sowie gegen die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (juris: FerkBetSachkV)

Aktenzeichen  1 BvR 2612/19

Datum:
14.5.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210514.1bvr261219
Normen:
§ 90 BVerfGG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
FerkBetSachkV
§ 5 TierSchG
§ 6 Abs 1 S 2 Nr 2a TierSchG
§ 6 Abs 6 TierSchG
§ 21 Abs 1 S 1 TierSchG vom 17.12.2018
Art 1 Nr 1 TierSchGÄndG 4
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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