Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss: Versäumung der Zwei-Wochen-Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG

Aktenzeichen  2 BvR 2589/11

Datum:
28.5.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen:
§ 93 Abs 2 S 2 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 27. Juli 2011, Az: VI B 160/10, Beschlussvorgehend Hessisches Finanzgericht, 8. November 2010, Az: 13 K 2208/03, Urteil

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da er nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gestellt wurde.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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