Steuerrecht

Revisionszulassung; zur Genehmigung des gewerblichen Inkassos durch eine Steuerberatungsgesellschaft

Aktenzeichen  8 B 67/11, 8 B 67/11 (8 C 26/11)

Datum:
7.12.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Art 12 Abs 1 GG
§ 64 Abs 2 S 1 StBerG
§ 57 Abs 4 S 1 StBerG
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 22. Juni 2011, Az: 6 A 10427/11, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich die sinngemäß von der Klägerin geltend gemachte Frage zu klären sein, ob aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt, dass einer Steuerberatungsgesellschaft das gewerbliche Inkasso nach § 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG abzutretender Forderungen gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 StBerG auch dann zu genehmigen ist, wenn der Gesellschaft Personen angehören, die gleichzeitig Mitglieder einer für das Factoring der Gesellschaft werbenden Genossenschaften sind.
2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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