Steuerrecht

Verwerfung (A-limine-Abweisung) eines Antrags im Organstreitverfahren – Mangels Nachweises der Bevollmächtigung des Prozessvertreters (§ 22 Abs 2 BVerfGG) keine wirksame Anhängigmachung des Antrags

Aktenzeichen  2 BvE 1/12

Datum:
20.6.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:es20120620.2bve000112
Normen:
§§ 63ff BVerfGG
§ 22 Abs 2 BVerfGG
§ 24 S 2 BVerfGG
§ 63 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat

Gründe

1
Der Antrag ist nicht wirksam anhängig gemacht worden, da der Vertreter der Antragstellerin – auch nach wiederholter Aufforderung
durch das Gericht – den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat.

2
Auf die Mängel der Vollmacht hat der Berichterstatter hingewiesen. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung
abgesehen.

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