Steuerrecht

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung) mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG

Aktenzeichen  2 BvC 17/11

Datum:
25.10.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20111025.2bvc001711
Normen:
§ 24 S 1 BVerfGG
§ 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat

Gründe

1
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen
Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 ; 105, 197 ).

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