Von einem fingierten Verkehrsunfall ist auszugehen, wenn ein ungewöhnlicher Kollisionswinkel vorliegt. Im verhandelten Fall fehlt es zusätzlich an Plausibilität, weil die für die Fahrt gewählte Strecke durch ein menschenleeres Gewerbeareal führte und weil es sich bei dem Pkw des Klägers um ein wertvolles, altes Fahrzeug handelt, das wegen seines Benzinverbrauchs und seiner Motorgröße schwer verkäuflich wäre. Dem Kläger wird das Motiv unterstellt, sich mittels eines Haftpflichtschadens bereichern zu wollen. Diese Indizien reichten dem Gericht, um die Klage abzuweisen.
OLG Schleswig, Urteil vom 14. November 2012, Az. 7 U 42/12
Erläuterung eines fingierten Verkehrsunfall
Ein fingierter Verkehrsunfall ist ein absichtlich herbeigeführter Unfall, bei dem die Beteiligten den Anschein eines echten Unfalls erwecken wollen, um unrechtmäßig Versicherungsleistungen zu erschleichen. Das Ziel ist oft, Schadensersatz oder Versicherungszahlungen zu erhalten, obwohl der Unfall nicht zufällig passiert ist. Dabei werden meist Schäden an Fahrzeugen vorgetäuscht oder bewusst herbeigeführt, um Entschädigungen von Kfz-Versicherungen zu erschleichen.
Solche Handlungen gelten als Betrug und sind strafbar. Versicherungen und Ermittlungsbehörden gehen gegen fingierte Unfälle vor, und die Beteiligten können rechtlich belangt werden, wenn der Betrug aufgedeckt wird.
Was definiert einen Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn jemand einer anderen Person oder deren Eigentum einen Schaden zufügt und dafür haftet. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in diesem Fall die Kosten für den entstandenen Schaden, beispielsweise bei einem Unfall, einer Sachbeschädigung oder einem Missgeschick im Alltag.
Beispiele: Wenn du beim Fahrradfahren ein parkendes Auto beschädigst oder in der Wohnung eines Freundes versehentlich etwas kaputt machst, springt die Haftpflichtversicherung ein, um die Reparatur- oder Ersatzkosten zu zahlen.
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