Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung

Aktenzeichen  1 BvR 2371/13

Datum:
23.9.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150923.1bvr237113
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
§§ 9ff VersAusglG
§§ 20ff VersAusglG
§ 9 VersAusglG
§ 20 VersAusglG
§ 51 Abs 1 VersAusglG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 24. Juli 2013, Az: XII ZB 340/11, Beschluss

Gründe

1
Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.
2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Illegale Müllentsorgung

Warme Sonnenstrahlen bringt der Frühlingsanfang mit sich und lockt die Menschen vor die Türe. Hier wird auf öffentlichen Plätzen gegrillt, dort eine Flasche Wein getrunken - was häufig bleibt ist der liegengebliebene Müll.
Mehr lesen