Aktenzeichen 4 Gs 129/21 jug
Leitsatz
Tenor
Der Antrag des Beschuldigten … ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.
Gründe
Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 68 JGG liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
… Richterin am Amtsgericht