Strafrecht

Pflichtverteidigerbestellung für Angehörigen des öffentlichen Dienstes

Aktenzeichen  Gs 2927/18

Datum:
2.8.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 18703
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Landshut
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
StPO § 140 Abs. 2, § 141 Abs. 4, § 142

 

Leitsatz

Tenor

Der Beschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO Rechtsanwalt A. C… T…, … als Pflichtverteidiger bestellt.

Gründe

Der Beschuldigten wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft und ihren eigenen Antrag hin Rechtsanwalt A. als Pflichtverteidiger bestellt, da sie als Angehörige des öffentlichen Dienstes aufgrund des anhängigen Ermittlungsverfahrens mit standesrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.

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