Aktenzeichen Gs 2927/18
Datum:
2.8.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 18703
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Landshut
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
StPO § 140 Abs. 2, § 141 Abs. 4, § 142
Leitsatz
Tenor
Der Beschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO Rechtsanwalt A. C… T…, … als Pflichtverteidiger bestellt.
Gründe
Der Beschuldigten wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft und ihren eigenen Antrag hin Rechtsanwalt A. als Pflichtverteidiger bestellt, da sie als Angehörige des öffentlichen Dienstes aufgrund des anhängigen Ermittlungsverfahrens mit standesrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.