
Unterhaltsanspruch eines Kindes zweier nichtverheirateter Lebenspartnerinnen | OLG Brandenburg | Beschluss vom 26.10.2020
Ein durch Samenspende gezeugtes Kind zweier gleichgeschlechtlicher nichtehelicher Lebenspartnerinnen hat einen vertraglichen Unterhaltsanspruch gegenüber der Lebensgefährtin der Mutter.