
Verkehrsrecht
Fußgängervorrecht und Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn die Verkehrslage beiläufig analysieren.
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Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn die Verkehrslage beiläufig analysieren.
Schuldhaftes Verhalten darf nur dann verwertet werden, wenn feststeht, dass es zum entsprechenden Schaden beigetragen hat.
Wir sind nicht dazu verpflichtet im Schritttempo zu fahren nur damit wir Passanten durch Spritzwasser nicht beschmutzen.