
Neuer Bußgeldkatalog – gültig ab 9. November 2021
Ab heute, 9. November 2021, ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Es wird teurer für Temposünder und Falschparker aber auch bei anderen Verstößen!
Als methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, finden sich im Strafrecht alle Rechtsnormen für schuldhaft begangenes Unrecht für das teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
Ab heute, 9. November 2021, ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Es wird teurer für Temposünder und Falschparker aber auch bei anderen Verstößen!
Das LG Berlin hat im vorliegenden Fall einem Kraftfahrer die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen.
Von einem fingierten Verkehrsunfall ist auszugehen, wenn ein ungewöhnlicher Kollisionswinkel vorliegt.
Manchmal muss es schnell gehen, wenn man noch pünktlich zum Anpfiff eines Fußballspiels sein will. Trotzdem gelten natürlich alle gänigen Gesetze.
Fahrer erhält kein Fahrverbot, aber eine Geldbuße trotz zulässigem analytischen Grenzwert des Blutserums.
Ab einem Grenzwert des Alkoholpegels von 1,1 Promille liegt bei Fahrern motorisierter Rollstühle eine Fahruntüchtigkeit vor.