
Strafrecht
Promillegrenze motorisierte Krankenfahrstühle
Ab einem Grenzwert des Alkoholpegels von 1,1 Promille liegt bei Fahrern motorisierter Rollstühle eine Fahruntüchtigkeit vor.
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Als methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, finden sich im Strafrecht alle Rechtsnormen für schuldhaft begangenes Unrecht für das teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.