IT- und Medienrecht
Schreibversehen, Berichtigung, Vorsitzender, zustellen, Zusatz, Abschriften, Beschlusses, Diktat, Aktenzeichen, offensichtliches, ZPO, offensichtliches Schreibversehen
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Schreibversehen, Berichtigung, Vorsitzender, zustellen, Zusatz, Abschriften, Beschlusses, Diktat, Aktenzeichen, offensichtliches, ZPO, offensichtliches Schreibversehen
Presserechtliches Auskunftsersuchen
Berichtigung des Beschlusstenors
Presserechtliches Auskunftsersuchen
Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung der Verweigerung einer Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem Art 96 BaySvVollzG (juris: SichVVollzG BY) iVm Art 204 Abs 1 BayStVollzG (juris: StVollzG BY) als rechtsmittelfähige „Maßnahme“ iSd § 109 Abs 1 StVollzG – hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verneinung der Voraussetzungen des § 109 StVollzG naheliegend – Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Begründung unzulässig
Verjährung von Ansprüchen im Rahmen des sogenannten „Dieselskandals“ mit Ablauf des Jahres 2018
Verjährung von Ansprüchen im Rahmen des sogenannten „Dieselskandals“ mit Ablauf des Jahres 2018
Verfassungsschutzrelevanter Geschichtsrevisionismus