IT- und Medienrecht
Auskunftsrecht des Sonderprüfers aus § 145 Abs. 2 AktG nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Auskunftsrecht des Sonderprüfers aus § 145 Abs. 2 AktG nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Vollstreckung eines Haftbefehls – Gebot der Rechtswegerschöpfung verlangt Ausschöpfung fachgerichtlicher Rechtsbehelfe – hier: Vorrang der sofortigen Beschwerde gem §§ 793, 567 ZPO
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl eines Strafverfahrens – mögliche Anträge in der Hauptsache offensichtlich unzulässig
Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren; keine Aktenübersendung in Kanzleiräume
Ablehnung des Erlasses einer eA wegen offensichtlich unzureichender Antragsbegründung
Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Subsidiarität des eA-Verfahrens gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz
Berichtigungsbeschluss – Berichtigung des Tatbestands
Anspruch auf Auskunft von personenbezogene Daten