IT- und Medienrecht
EGZPO, Sache, versehentlich
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
EGZPO, Sache, versehentlich
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bzgl der Einstufung diffamierender Äußerungen über Politiker in sozialen Netzwerken als Beleidigung iSd §§ 185 StGB, § 1 Abs 3 NetzDG – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Politikerin durch fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform gem § 14 Abs 3, Abs 4 TMG aF (jetzt: § 21 Abs 2, Abs 3 TTDSG) – Gegenstandswertfestsetzung
(Landes) Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Aberkennung Ruhegehalt, „Reichsbürgerbewegung“, Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Polizeibeamter, Chat, Neonazistisches Gedankengut
Quarantäneanordnung wegen Kontakt mit einer mit COVID-19 infizierten Person kein zur Minderung berechtigender Reisemangel
Widerspruch, Versicherer, Schadensersatzforderung, Beurteilung, Anwendbarkeit, Schadensabwicklung, Schuldanerkenntnis, Aufenthalt, Fahrzeug, Vertretung, Land, Zeitpunkt, Vertreter, Deutschland, deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Personenbezogene Daten – Bestimmtheit des Klageantrags
Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden bekannten Marke zur Bewerbung eines getesteten Produkts als unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke; Berechnung des entstandenen Schadens bei Erteilung ausschließlich unentgeltlicher Lizenzen durch den Markeninhaber – ÖKO-TEST III