IT- und Medienrecht
Kaufvertrag: Keine Zurechnung von Willenserklärungen unbekannter Täter gegenüber Geschäftspartnern trotz Mitteilung der persönlichen Daten und der Kontoverbindung
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Kaufvertrag: Keine Zurechnung von Willenserklärungen unbekannter Täter gegenüber Geschäftspartnern trotz Mitteilung der persönlichen Daten und der Kontoverbindung
Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines Rechtsanwalts; Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar bei abträglichen Äußerungen über die Notartätigkeit; Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil bei Erhebung eines strafrechtlich relevanten Vorwurfs; Neufassung der Regelung über die Herabsetzung von Mitbewerbern; Herabwürdigung eines Mitbewerbers durch Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern – Im Immobiliensumpf
Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich begründeter Schutz; Berücksichtigung von Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen bei der Beurteilung einer Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft; Verantwortlichkeit des Online-Händlers für die durch ein anderes Unternehmen erfolgte Ausgestaltung der Produktpräsentation – Himalaya Salz
Arzneimittelwerbung: Irreführende Preisgegenüberstellung mit dem „einheitlichen Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse“ – Apothekenabgabepreis
Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsdienstleistungen: Anmeldung gewerblicher Schutzrechte für Dritte; Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Haupttätigkeit – Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur
Offensichtliches Schreibversehen
Kein Anspruch auf Beisetzung eines Verstorbenen außerhalb der gesetzlichen Bestattungsfrist
Erstattungsanspruch privater Auslandskrankenversicherung gegen gesetzliche Krankenkasse