IT- und Medienrecht
Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Heilmittelwerbung
Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace anbietenden Händlers – Angebotsmanipulation bei Amazon
Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im Hinblick auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen; Bedeutung der neu eingefügten Relevanzklausel bei irreführenden geschäftlichen Handlungen; irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden Herstellerpreisempfehlung; Haftung des Internet-Händlers als Täter für irreführende Inhalte seines Angebots – Herstellerpreisempfehlung bei Amazon
Einspeisung von Fernsehprogrammen unabhängig von einer Vergütungsvereinbarung auch für „ARD-alpha“
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer: Umfang der Prüfungspflichten bei behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen ins Netz gestellten Beitrag; Interessenabwägung; vom Betreiber eines Arztbewertungsportals zu verlangender Prüfungsaufwand
(Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens – Sachlicher Anwendungsbereich von § 23 GVGEG – Keine Übertragbarkeit der Regelung des § 21 GKG auf außergerichtliche Kosten)