IT- und Medienrecht
Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers
Erfolglose Beschwerde wegen Unterlassung
Keine Vergütung bei fehlender ärztlicher Unterschrift auf einem Rezept
Sachmangel bei Kauf eines Gebrauchtwagens
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Sturz im Supermarkt
Vergütung für Notfallbehandlungen im Krankenhaus – Abrechnungsfrist
Unzulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Satzungsbestimmungen einer Taxigenossenschaft
Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der Unternehmereigenschaft; konkretes Wettbewerbsverhältnis des Warenherstellers zu Einzelhändlern bei ausschließlichem Vertrieb über eigene Tochtergesellschaften; Werbung mit „garantiert echten Meinungen“ – Kundenbewertung im Internet