IT- und Medienrecht
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der Beschwerdeschrift als PDF-Datei mit auch eingescannter Unterschrift im Anhang zu einer elektronischen Nachricht
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der Beschwerdeschrift als PDF-Datei mit auch eingescannter Unterschrift im Anhang zu einer elektronischen Nachricht
Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und Arzt über die Zuführung von Patienten als Marktverhaltensregelung; täterschaftliche Haftung eines Dritten – TV-Wartezimmer
Wettbewerbsverstoß durch unlautere Behinderung: Einlegung einer sog. allgemeinen Markenbeschwerde beim Internet-Suchmaschinenbetreiber Google; Versagung der Zustimmung zu einer Adwords-Werbung eines Mitbewerbers; Doppelidentität einer Marke i.S.d. Gemeinschaftsmarkenverordnung; Beseitigungsanspruch gerichtet auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verbots – Uhrenankauf im Internet
Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer schwarz-weißen Marke mit demselben Zeichen in Farbe; markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer bekannten Marke auf einer Plakette; Grenzen notwendiger Benutzung – BMW-Emblem
Markenrecht: Zulässigkeit der Nennung der Herstellermarke im Kaufangebot über ein durch Tuningmaßnahmen verändertes Fahrzeug; Anforderungen an die Angaben des Tuning-Unternehmens zu den vorgenommenen Umbauten – Tuning
Zustellungsmangel: Heilung der Unwirksamkeit einer – demnächstigen – Zustellung an eine prozessunfähige Person
(Krankenversicherung – aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten Innungskrankenkasse – räumliche Verteilung der festen Arbeitsstätten der von der Handwerksrolle erfassten Innungsbetriebe – Zuständigkeitserklärung der Aufsichtsbehörde ist feststellender Verwaltungsakt und aufsichtsbehördliche Anordnung zugleich – Zulässigkeit einer deklaratorischen Feststellung der Zuständigkeit trotz aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsregelungen – keine aufschiebende Wirkung der Anfechtungs- oder Aufsichtsklage – Unzulässig der Anfechtungs- oder Aufsichtsklage gegen die nach § 89 Abs 1 S 1 SGB 4 erteilten Hinweise der Aufsichtsbehörde)
Gliederung von Gewerbegebieten nach Lärmemission