IT- und Medienrecht
Abweisung des Antrags auf Herausgabe eines gerichtlichen Titels: Wert des Beschwerdegegenstands
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Abweisung des Antrags auf Herausgabe eines gerichtlichen Titels: Wert des Beschwerdegegenstands
AGB-Kontrollklage für Pauschalreiseverträge: Unterlassungsanspruch gegen den Reiseveranstalter wegen der Erteilung von Reisebestätigungen ohne Angabe voraussichtlicher Flugzeiten
Unternehmereigenschaft einer Wohnungsbaugenossenschaft bei Abschluss eines Gaslieferungsvertrages
Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der Anlage durch einen Brand und Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Gewährung von Eilrechtsschutz in Bezug auf ein presserechtliches Auskunftsbegehren
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht: Vollstreckung des Auskunftstenors einer Stufenklage über einen urheberrechtlichen Beteiligungsanspruchs für einen Drehbuchautor eines privaten Fernsehsenders als nicht zu ersetzender Nachteil; Wahrung des Geheimhaltungsinteresses des Auskunftsschuldners
Leasingvertrag über Elektrotherapiegeräte für eine Physiotherapiepraxis: Zurechenbarkeit einer ohne Kenntnis des Leasinggebers begangenen Aufklärungspflichtverletzung und einer arglistigen Täuschung seitens des Lieferanten über die Abrechnungsfähigkeit der mit den Leasinggeräten erbrachten Therapieleistungen; Haftungsfreizeichnung für den Leasinggeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO – Kein Überwiegen der angeordnete Beschränkungen gegenüber Verdunklungs- und Fluchtgefahr