IT- und Medienrecht
Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO
Gehörsrüge: Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungsgrundlagen aus den Urteilsgründen
Anreizregulierung im Bereich des Ausbaus eines Höchstspannungsnetzes: Genehmigungsfähigkeit eines Investitionsbudgets durch die Bundesnetzagentur; Begriff der Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen – 50Hertz Transmission GmbH
Gemeindliche Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz: Kartellrechtswidrige Diskriminierung und unbillige Behinderung von Bewerbern bei der Auswahlentscheidung; Voraussetzungen und Durchsetzung eines Anspruchs auf Netzüberlassung – Stromnetz Berkenthin
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei vorheriger Weiterverbreitung durch Dritte; Bemessung der Geldentschädigung
Revisionszulassung; telekommunikationsrechtliches Wegerecht
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei herabsetzenden und verunglimpfenden Äußerungen auf einer englischsprachigen Internetseite – englischsprachige Pressemitteilung
Heilmittelwerbung: Zulässigkeit einer Gewinnspielwerbung für Arzneimittel gegenüber Fachkreisen – Testen Sie Ihr Fachwissen