IT- und Medienrecht
Wettbewerbsbeschränkung: Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler als unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Wettbewerbsbeschränkung: Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler als unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pflicht der Rechtsanwaltskammer zur Veröffentlichung der Kanzleianschrift in einem elektronischen Anwaltsverzeichnis; Zulassung der Berufung wegen Grundsatzbedeutung der Veröffentlichungspflicht
Wettbewerbsverstoß: Verschleierung des werblichen Charakters einer Veröffentlichung – Preisrätselgewinnauslobung V
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen namentlich benannten Manager in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals
Urheberrechtsverletzung im Internet: Auskunftsanspruch gegen einen Provider wegen der Zugänglichmachung eines Computerspiels über eine Internet-Tauschbörse
Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG; Erfüllungsverpflichtung nach sukzessivem Abschluss mehrerer Domainverträge
Urheberrechtswahrnehmung durch die GEMA: Mindestvergütung für Musikinhalte bei Verwertung eines Spielfilms als kostenfreie Zeitungsbeilage auf DVD; Einwendung unrichtiger Auskunftserteilung durch die Verwertungsgesellschaft – Covermount
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung – hier: Kritische Auseinandersetzung mit Ärzteliste eines Nachrichtenmagazins – unzureichende Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs sowie der Intention der beanstandeten Äußerung – fachgerichtliche Auslegung der beanstandeten Äußerung nicht hinreichend begründet