IT- und Medienrecht
Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage
10 AZR 237/11
10 AZR 238/11
10 AZR 384/11
10 AZR 365/11
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände bzw bei mangelnder anwaltlicher Sorgfalt hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen trotz ausdrücklichen Hinweises des Allgemeinen Register – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung bzw mangels hinreichender Begründung – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wegen grober Verletzung von Sorgfaltsanforderungen
(Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift herausgebenden Ärztekammer und dem von ihr beauftragten Verlag – Bemessungsgrundlage für die Überlassung eines Anzeigenplatzierungsrechts – Vereinbarkeit von § 3 Abs. 12 UStG mit dem Unionsrecht)
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Veröffentlichung von Aufsätzen im Publikationsorgan der Patentanwaltskammer