IT- und Medienrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Entgelterhebungsklausel für eine Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift in Ansehung neuen Zahlungsdiensterechts
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Entgelterhebungsklausel für eine Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift in Ansehung neuen Zahlungsdiensterechts
Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Einwurf von kostenlosen Anzeigenblättern mit losen Werbebeilagen trotz einfachen Sperrvermerks auf dem Briefkasten
Wettbewerbsrecht: Umfang der Informationspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Standorte seiner Niederlassungen auf den von ihm verwendeten Briefbögen – Zweigstellenbriefbogen
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: „Blockupy Frankfurt“ (Besetzung der Frankfurter Innenstadt zu Blockadezwecken) und Versammlungsfreiheit – kein Überwiegen der für Erlass der eA sprechenden Gründe im Rahmen der Folgenabwägung
Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung: Von der Vergleichsmarktbetrachtung abweichende Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs – Wasserpreise Calw
Patentnichtigkeitsverfahren: Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei der Entwicklung eines pharmazeutischen Wirkstoffs – Calcipotriol-Monohydrat
Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle für genehmigte Stromnetznutzungsentgelte – Stromnetznutzungsentgelt V
(Gesetzliche Unfallversicherung – Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 – gewerbliche Berufsgenossenschaft – Deutsche Rentenversicherung Bund – Gemeinnützigkeit – gemeinnütziges Unternehmen – historische, systematische und dem Zweck der Freistellung beachtende Rechtsauslegung – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Solidarität – Beitragsanteil – konkludente Verweisung auf das Abgabenrecht bzw die §§ 51ff AO – Verwirkung)