IT- und Medienrecht
Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme
Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Regelvermutung für Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Meinungsfreiheit bei schutzbedürftigen Interessen Jugendlicher oder junger Erwachsener – hier: zivilrechtliche Verurteilung einer Tageszeitung zur Unterlassung von identifizierender Wortberichterstattung über Bagatelldelikte jugendlicher Prominenter verletzt Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Offene Videoüberwachung der Reeperbahn
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des anwaltlichen Fehlers für die Fristversäumung
Vollstreckbarerklärungsverfahren: Zulässigkeit des Beitritts nur bei dem Gericht des Hauptprozesses; Geltendmachung eines Verstoßes gegen den ordre public erstmals in der Revisionsinstanz
Zur Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO
Eintragung eines Nichtberechtigten als Domaininhaber: Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung der Eintragung – gewinn.de
Heilmittelwerbung: Fachliche Empfehlung außerhalb der Fachkreise; Marktverhaltensregelung – Euminz