IT- und Medienrecht
Grenzen postmortalen Urheberrechtsschutzes: Interessenabwägung bei Unterlassungsklage der Erben des Architekten Paul Bonatz gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Grenzen postmortalen Urheberrechtsschutzes: Interessenabwägung bei Unterlassungsklage der Erben des Architekten Paul Bonatz gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Art 5 Abs 1 S 1 GG an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des „Verbreitens“ im Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB) – hier: Weitergabe einer Schrift iSd § 130 Abs 5, Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB an einzelnen bestimmten Dritten ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Stromnetznutzungsentgelte: Einseitiges Preisbestimmungsrecht und Darlegungslast zur Billigkeit der verlangten Entgelte; Festsetzung des billigen Nutzungsentgelts auf null Euro
Rechtsanwaltsvergütung: Anzuwendendes Recht auf eine nach der Gesetzesänderung getroffene Vergütungsvereinbarung bei vorheriger Auftragserteilung; Wahrung der Textform bei nachträglichen handschriftlichen Ergänzungen
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz – Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung
Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte
Markenrechtsverletzung ohne markenfeindliche Tendenz
Namensschutz für die Internet-Domain einer Behörde: Haftung der DENIC bei offenkundiger Namensrechtsverletzung – regierung-oberfranken.de