IT- und Medienrecht
Zur Verschwiegenheit nach dem KredWG; zu Informationen zur Trägerschaft und Handlungsfähigkeit
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Zur Verschwiegenheit nach dem KredWG; zu Informationen zur Trägerschaft und Handlungsfähigkeit
Markenrecht: Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung „Rheinpark-Center“ für ein Dienstleistungs- und Einkaufszentrum
Urheberrecht: Aussetzung des Verfahrens zur Bestellung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle; Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens; Aufstellung einer gemeinsamen Vergütungsregel von hierzu nicht berechtigten Parteien – Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens
Markenschutzfähigkeit einer Wortmarke mit einer Ortsbeschreibung – Rheinpark-Center Neuss
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung auf Null bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge absoluter Fahruntüchtigkeit
Schutz des Datenbankherstellers: Vervielfältigung unwesentlicher Teile einer Datenbank durch mehrere Nutzer; Inverkehrbringen einer Software zur Abrufung von Inhalten öffentlich zugänglich gemachter Internetseiten – Automobil-Onlinebörse
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl des „Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (juris: StabMechG) – Verweisung auf BVerfGE 126, 158
Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Presseberichterstattung: Behandlung getrennt erfolgter Abmahnungen für mehrere Anspruchsteller als dieselbe Angelegenheit