IT- und Medienrecht
6 C 21/09
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
6 C 21/09
Versorgungssatzung der Ländernotarkasse beruht auf verfassungskonformer Ermächtigungsgrundlage
Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis: Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung: Unterschiedliche Reichweite gegenüber Bildberichterstattung und Wortberichterstattung
Gegenstandswertfestsetzung und Anordnung der Kostenerstattung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Datenverwendung im Internet: Erstreckung auf die Entfernung der Daten aus dem Internet
Rechtsanwaltshaftung: Mitverschulden des Mandanten bei Fehler eines zweiten Anwalts
Richterliche Dienstaufsicht: Verweigerung der Vorlage von elektronisch eingereichten Eingaben zum Handelsregister in ausgedruckter Form