IT- und Medienrecht
Begriff der Untätigkeit des zuständigen örtlichen Trägers, Keine Untätigkeit bei ablehnender Sachentscheidung
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Begriff der Untätigkeit des zuständigen örtlichen Trägers, Keine Untätigkeit bei ablehnender Sachentscheidung
Rechtswegfeststellung, Petitionsrecht, Verwaltungsrechtsweg betreffend Gegenvorstellung
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)
Haftung der Audi AG für von Volkswagen produzierte und gelieferte Motoren EA 189
Haftung der Audi AG für von Volkswagen produzierte und gelieferte Motoren EA 189
Petition, Untätigkeit
Anspruch auf Einsicht in Protokolle der Jagdgenossenschaftsversammlungen, das aktuelle Jagdkataster und in Kassenunterlagen und Abrechnungen eines Mitglieds einer Jagdgenossenschaft