IT- und Medienrecht
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des anwaltlichen Fehlers für die Fristversäumung
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des anwaltlichen Fehlers für die Fristversäumung
Patentnichtigkeitsverfahren: Ausfüllung des Patentanspruchs der Mobilität eines Geräts zur intraoperativen Elektronenstrahltherapie – Elektronenstrahltherapiesystem
Wiedereinsetzung: Berufungsschrift im falsch adressierten Briefumschlag
Streitgenossenschaft bei Gebrauchsmusterverletzung: Schutzrechtsinhaber und Inhaber einer ausschließlichen Lizenz als notwendige Streitgenossen bei gemeinsamer Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs – Tintenpatrone II
Versagung der Möglichkeit für Speisewirtschaften, Raucherräume einzurichten (§ 2 Abs 4 des Hamburgischen Passivrauchschutzgesetzes – juris: PassivrauchSchG HA), als gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt – Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen auch für Speisewirtschaften als Zwischenregelung gem § 35 BVerfGG
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) – § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein – übergangsweise Fortgeltung von § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 bis längstens 30.06.2013 – verfassungskonforme Auslegung von § 113 Abs 1 S 1 TKG 2004 geboten (keine Auskunftserteilung über Inhaber dynamischer IP-Adressen) – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §§ 111, 112 TKG 2004 – normunmittelbare Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Zivilverfahren wegen Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne – Darlegungslast für Aufklärungspflichtverletzung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungs-Beschwerdeverfahren – Regelwert in Höhe von 50.000 €