Strafrecht
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Unstatthaftigkeit, unzureichende Substantiierung sowie mangelnder Beitritt von hundert Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG – Ablehnung von PKH mangels Erfolgsaussichten, Ablehnung der Zulassung eines Beistandes – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro

