Strafrecht
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts – Verletzung des Verbotes objektiver Willkür – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

