Europarecht
Erweiterung der Grundrechtsberechtigung nach Art 19 Abs 3 GG auf juristische Personen aus EU-Mitgliedsstaaten aufgrund des Anwendungsvorrangs der Grundfreiheiten im Binnenmarkt und des Diskriminierungsverbots – Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung bei fachgerichtlicher Verkennung eines unionsrechtlichen Auslegungsspielraumes – Verbreitung iSd § 17 UrhG nicht bereits bei öffentlichem Gebrauch bzw öffentlichem Zeigen eines geschützten Werkstücks oder Vervielfältigungsstücks

