Patent- und Markenrecht
Patentbeschwerdeverfahren – „Prüfungsgebühr II“ – zur Rückzahlung einer Prüfungsantragsgebühr – keine Erstattungsfähigkeit von rechtzeitig und vollständig gezahlten Gebühren für Anträge, die lediglich aufgrund der Rücknahmefiktion nicht mehr bearbeitet werden können

