Patent- und Markenrecht
Patenteinspruchsverfahren – „Wärmezähler mit einem Volumenmeßteil“ – Anhängigkeit des Einspruchs vor dem BPatG – Vollmacht des Vertreters des Einsprechenden liegt nur für das DPMA vor – Unzulässigkeit des Einspruchs
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Patenteinspruchsverfahren – „Wärmezähler mit einem Volumenmeßteil“ – Anhängigkeit des Einspruchs vor dem BPatG – Vollmacht des Vertreters des Einsprechenden liegt nur für das DPMA vor – Unzulässigkeit des Einspruchs
Gefährliche Körperverletzung: Umfang der Patientenaufklärung hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung einer Außenseitermethode zur Behandlung einer möglichen Wundheilungsstörung
Antwort auf die Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Zulässigkeit der Revision – grundsätzliche Bedeutung – Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
Verlustübernahme bei Organschaft
(Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 – Stichtagsbezogene Wertermittlung – Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung)