Kosten- und Gebührenrecht
Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die prozessuale Verfahrensgebühr
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Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die prozessuale Verfahrensgebühr
Strafrechtliche Rehabilitierung: Zahlungsbeginn der besonderen Zuwendung für Haftopfer bei Antragstellung vor einer rechtskräftigen Rehabilitierungsentscheidung
sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Anhörungsfehler – Maßgeblichkeit der materiell-rechtlichen Rechtsansicht der Verwaltungsbehörde
Krankenversicherung – Zuzahlung – Eigenanteil – Belastungsgrenze – Ermittlung – zumutbare Belastung – Beihilferecht – beihilferechtlicher Selbstbehalt anderer Haushaltsangehöriger – keine Zusammenrechnung
Markenbeschwerdeverfahren – isolierte Kostenbeschwerde – „IGEL PLUS/PLUS (Wort-Bild-Marke)“ – Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht – Kostenauferlegung aus Gründen der Billigkeit zu Lasten eines Beteiligten bedarf besonderer Umstände – zum schuldhaften Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht – keine pauschale Entscheidung über eine Kostenauferlegung – Würdigung sämtlicher Umstände bei isolierter Kostenbeschwerde – in der Hauptsache obsiegender Beteiligter unterliegt mit der isolierten Kostenbeschwerde: Kostenauferlegung kann unbillig sein, so dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat – bei erfolgreicher isolierter Kostenbeschwerde kann die Rückzahlung der Beschwerdegebühr gerechtfertigt sein
Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber – „actus contrarius“ – Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung – Wirtschaftliches Eigentum
Mitunternehmerschaft zwischen Freiberufler und berufsfremder Person – für Zwecke der Besteuerung kommt es auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt an
Beteiligungsfähigkeit politischer Parteien