Kosten- und Gebührenrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot durch Auferlegung von den gesetzlichen Höchstsatz überschreitenden Gutachterkosten ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten