Medizinrecht
Amtshaftung: Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Durchgangsarzt
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Amtshaftung: Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Durchgangsarzt
Presserechtlicher Unterlassungsvertrag: Kündigung wegen Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse durch ein Instanzgericht in einem Parallelverfahren
Internationale Zuständigkeit: Klage gegen einen ausländischen Broker wegen bedingt vorsätzlicher Beihilfe zu einer sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler
Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen Verneinung des Verlöbnisses einer Zeugin mit dem Angeklagten durch den Vorsitzenden
Sozialgerichtliches Verfahren – örtliche Zuständigkeit – kein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Ablehnung des Gesuchs eines schwerkranken Strafgefangenen um Strafunterbrechung (§ 455 StPO) verletzt diesen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – hier zudem: unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens durch StA und Gerichte über Gefährlichkeit des Gefangenen durch Staatsanwaltschaft und Fachgerichte
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung einer im Internet veröffentlichten Meldung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren – hier: Abwägung bei geringfügigem strafrechtlichem Vorwurf; staatsanwaltschaftliche Pressemitteilung über Ermittlungsverfahren
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „GELBE SEITEN“ – zur Darlegungs- und Beweislast einer verkehrsdurchgesetzten Marke im Löschungsverfahren – zu den Anforderungen an den Nachweis eines beschreibenden Gehalts Begriffs – zur Berücksichtigungsfähigkeit von Verkehrsbefragungen, welche für eine gleichlautende frühere Marke durchgeführt wurden – zu den die subjektiven Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit – Unterscheidungskraft und kein Freihaltungsbedürfnis zum Eintragungszeitpunkt – Verkehrsdurchsetzung – keine Bösgläubigkeit – keine Löschung der Marke