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Familienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch fachgerichtliche Weigerung, den Entzug des Sorgerechts sowie Vormundschaftsanordnung und Fremdunterbringung zweier Kinder (§ 1666 BGB, § 1666a BGB) einstweilen außer Vollzug zu setzen – nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls durch Verbleib der Kinder bei Mutter nicht mit erforderlicher Sicherheit belegt – unzureichende Berücksichtigung der Folgen einer vorübergehenden Fremdunterbringung