Urteilsdatenbank: Alle Urteile auf einen Blick

Sie benötigen Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, auf die Sie sich im Streitfall berufen können? Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu Ihrem Rechtsfall.

Medizinrecht

Im Eilrechtsschutzverfahren kann die vorläufige Feststellung begehrt werden, dass der Genesenenstatus nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entgegen § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Geltung ab dem 15.1.2022 sechs Monate lang besteht. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV, der bezüglich des Genesenenstatus auf die Homepage des RKI verweist, ist voraussichtlich rechtswidrig, weshalb die Vorschrift in der bis zum 14.1.2022 geltenden Fassung anzuwenden ist. Darin war die Dauer des Genesenenstatus audrücklich auf sechs Monate festlegt., Es besteht ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen der genesenen Person und dem Rechtsträger der für den Antragsteller zuständigen Infektionsschutzbehörde (Aufgabe der bisherigen Rspr. der Kammer)., Eine vorherige Befassung der zuständigen Behörde ist nicht erforderlich, da die Behörde die begehrte Feststellung nicht treffen kann und eine entsprechender Antrag somit aussichtslos wäre.

Insolvenzrecht

Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei vom Schuldner erkannter Zahlungsunfähigkeit; Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes bei Sanierungsversuch des Schuldners mit Inanspruchnahme eines Sanierungsberaters; Anfechtbarkeit der Zahlungen an den Sanierungsberater; Benachteiligungsvorsatz bei drohender Zahlungsunfähigkeit; Sanierungsberater als nahestehende Person; Einforderung des Rechtsanwaltshonorars ohne Berechnung mit näheren Angaben