Strafrecht
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung in einer maßregelvollzugsrechtlichen Sache, sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG