Medizinrecht
B 12 R 7/19 R
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B 12 R 7/19 R
Versicherungspflicht bzw -freiheit – Geschäftsführer von Familiengesellschaften – Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbstständigen Tätigkeit – Minderheitsgesellschafter – schuldrechtliche Stimmrechtsvereinbarungen – kein Vertrauensschutz in die sog „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung – Verjährung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge nur auf Einrede
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen (Wissenschaftsfreiheit, Art 5 Abs 3 S 1 GG; Grundsatz der Bestenauslese, Art 33 Abs 2 GG) an die Besetzung der Leitung einer staatlichen Hochschule – hier: Verfassungsbeschwerden gegen die Besetzung des Posten des Vizepräsidenten einer staatlichen Hochschule (Duale Hochschule Baden-Württemberg) teils bereits unzulässig, iÜ unbegründet
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers
Patentbeschwerdeverfahren – „Fungizide Wirkstoffzusammensetzung“ – die zu Art. 3 Buchst. c EGV 469/2009 ergangene Rechtsprechung des EuGH gilt gleichermaßen für die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c EGV 1610/96 – Grundpatent, das mehrere Erzeugnisse schützt – Erteilung eines Schutzzertifikats für einen neuen Monowirkstoff – zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine ebenfalls durch dieses Grundpatent geschützte Kombination aus diesem Monowirkstoff und einen vorbekannten Wirkstoff – Erfordernis, dass die Wirkstoffzusammensetzung gegenüber dem Monowirkstoff eine andere, eigenständige Innovation darstellt – um sich auf synergistische Wirkungen einer Wirkstoffzusammensetzung berufen zu können, müssen diese im Grundpatent konkret benannt sein
(Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe des Anteils an einer Mitunternehmerschaft durch einen Fiskalerben (§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG); Gewerbeertrag bei Wegfall eines negativen Kapitalkontos)
Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Abgrenzung „Verarbeitendes Gewerbe“ von „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“
(Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft)